Der wirtschaftspolitische AfD-Fraktionssprecher Ruben Rupp MdL unterstützt die Forderung des Südwest-Einzelhandels nach einer Aufhebung der 2G-Regel. „In Niedersachsen kassierte das Oberverwaltungsgericht die 2G-Regel im Einzelhandel wegen zu vieler Widersprüche gleich ganz. Gemeint sind eigentlich die Ungeimpften, die ‚erzogen‘ werden sollen – getroffen aber werden die Einzelhändler. Ein Teil ihrer Kunden wird gleich ganz ausgesperrt, für andere wird es mühsamer – zumal gleichzeitig der Supermarktbesuch weiter ohne jeglichen Nachweis möglich ist. Selbst zu kontrollieren bedeutet überdies einen unvertretbaren finanziellen und personellen Aufwand. Während das auch der CDU-Ministerpräsident von Schleswig-Holstein so sieht, ist die CDU im Südwesten dazu offenbar unfähig. Auch in Berlin läuft gegen die 2G-Regel eine Klage, in Brandenburg will der Handel diese Woche vor Gericht ziehen.“
2 G – Händler rechnen mit einem Drittel weniger Umsatz als im Vergleichszeitraum 2019 vor der Corona-Pandemie, ergab eine Trendumfrage des Handelsverbands Deutschland am Wochenende, so Rupp. „Das ist für viele Kleinunternehmer der Tod. In Niedersachsen wurde die Entscheidung damit begründet, dass die Maßnahme zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar sei. Zu einem anderen Schluss kann man nicht gelangen: Der Handel ist kein Treiber der Pandemie, das bestätigen sowohl das Robert-Koch-Institut als auch die Auswertung der Warnmeldungen der Lucca-App – hier stammen lediglich ein Prozent der Warnmeldungen aus dem Einzelhandel. Bereits unter der 3G-Regel verzeichnete der Südwest-Einzelhandel ein Minus von circa 30 %, bei Anwendung der 2G-Regel Ende November gar ein Minus von 50 %. Diese Entwicklung muss umgehend gestoppt werden.“
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