Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat in der Frage der Rückzahlung von Corona-Hilfen zugunsten der Betreiberinnen eines Hotel- und Restaurantbetriebs sowie eines Friseursalons entschieden. Grundlage der Entscheidung waren Unklarheiten in den Formularen und den vom Land diesbezüglich veröffentlichten Begleitinformationen. Der wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion hat der Landesregierung nun abermals Versagen vorgeworfen:
„Dieses Urteil zeigt erneut, dass die grün-schwarze Landesregierung unter Kretschmann und Strobel absolut nichts im Griff hat. Extrem viele Förderprogramme und Initiativen, die von dieser Regierung in den letzten Jahren angestoßen wurden, endeten vor Gericht – und das auch noch mit katastrophalen Urteilen gegen das Land. Der Vertrauensverlust der Bevölkerung gegenüber dieser Regierung ist mit den Händen zu greifen.“
Der Gmünder Abgeordnete verwies zudem auf die Rückforderungen der Corona-Soforthilfen die ohnehin schon angeschlagene Unternehmen in Baden-Württemberg und im Ostalbkreis noch weiter unter Druck gesetzt hätten. Das Land Baden-Württemberg habe eine Regierung, die einerseits durch ineffektive Maßnahmen das wirtschaftliche und soziale Fundament des Landes in der Corona-Krise massiv beschädigt habe und dafür auch noch die Leistungsträger zur Kasse bitten wolle. Rupp fordert ein Ende dieses Schlingerkurses:
„Wie will diese Landesregierung Vertrauen zurückgewinnen, wenn sie es nicht einmal schafft, rechtssichere Programme zu entwerfen? Wir haben es hier mit einem Altparteienversagen zu tun, das alles, was Kretschmann und seine Minister anpacken, in rechtlichen Schlachten, die bei wohlwollender Betrachtung höchstens als Pyrrhussiege zu bewerten sind, enden lässt. Wir brauchen endlich eine stabile, zukunftsorientierte und vor allem gerichtsfeste Politik, die den Bürgern Sicherheit gibt, anstatt ihnen ständig Planungsunsicherheit zu bescheren.“
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