Am heutigen Dienstag verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in der Hauptsache über das von Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verfügte Verbot des konservativen Magazins „Compact“. Im vergangenen Sommer hatte Faeser das Medium als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremen Szene“ bezeichnet und über den Weg eines Vereinsverbotes aus dem Betrieb genommen. Ein Schritt, den ein Gericht bereits im Eilverfahren als fragwürdig eingestuft hatte. Der AfD-Landtagsabgeordnete Ruben Rupp warnt vor den weitreichenden Folgen solcher Maßnahmen:
„Das Vorgehen der Ampelregierung gegen „Compact“ war und ist fortgeführt von der Regierung Merz ein beispielloser Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland. Dass sich die damalige Innenministerin Faeser juristisch überhaupt nur über den hinterhältigen Trick eines Vereinsverbots behelfen konnte, zeigt doch, mit welchen undemokratischen Mitteln in der Bundesrepublik gearbeitet wird. Besonders frustrierend ist, dass die Regierung unter Friedrich Merz ein solches Unrecht nicht umgehend revidiert hat. Wenn das Verbot jetzt gekippt wird, dann muss Frau Faeser ihr Bundestagsmandat niederlegen und sich das Bundesinnenministerium öffentlich bei der Redaktion und der deutschen Bevölkerung entschuldigen.“
Rupp verweist auf andere Fälle, in denen das Bundesinnenministerium die Opposition drangsalierte: Schon in den 2000er-Jahren war das konservative Magazin „Junge Freiheit“ jahrelang vom Verfassungsschutz beobachtet worden. Diese Einschüchterung gegenüber Autoren und Lesern fand erst nach langem juristischem Kampf durch das Bundesverfassungsgericht 2005 ein Ende. Rupp fordert einen grundsätzlich anderen Umgang mit oppositionellen Medien in der Bundesrepublik:
„Es ist brandgefährlich, wenn der Staat sich zum ‚Meinungswächter‘ aufschwingt. Kritischer Journalismus ist ein Grundpfeiler der Demokratie und der Freiheit, die immer nur gegen den Staat verteidigt wird. Dass die neue Regierung solche totalitären Allüren der ehemaligen SPD-Innenministerin nicht unverzüglich rückgängig gemacht hat, ist eine Respektlosigkeit sondergleichen. Ob man „Compact“ mag oder nicht spielt für die Bewertung dieses Falles übrigens keine Rolle. Entscheidend ist: Wer Medien verbieten will, weil sie der Regierung nicht gefallen, stellt sich selbst außerhalb der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Wir müssen die hier eingerissenen rechtsstaatlichen Dämme dringend wiederherstellen.“
Rupp fordert ungeachtet des Ausganges des Urteils in Leipzig eine vollumfängliche Aufarbeitung des Falls durch das Bundesinnenministerium und ein deutliches Bekenntnis von Kanzler Merz zur Medienvielfalt.
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