Ruben Rupp MdL (AfD): Kommunalverfassungsbeschwerde – Kreistag verständigt sich einstimmig auf eine gemeinsame, vom AfD-Antrag angeregte Linie.

Die AfD-Fraktion im Kreistag des Ostalbkreises reichte im Dezember 2024 ihren Antrag auf Prüfung einer Kommunalverfassungsbeschwerde ein. In der heutigen Sitzung, die gleichzeitig die erste Sitzung des neuen Jahres war, diskutierte der Kreistag über die Thematik und legte sich auf einen gemeinsamen Beschluss fest. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Chris Hegel ordnet zunächst die Ausgangslage ein:

„Den Kreisen, Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg steht das Wasser bis zum Hals. Bereits im letzten Jahr wiesen 80 Prozent der Kreise einen defizitären Haushalt auf, in diesem Jahr rechnen etwa 90 Prozent der Landkreise mit einem negativen Jahresergebnis. Wir laufen Gefahr, die nachfolgenden Generationen vor beinahe unlösbare Aufgaben zu stellen.

Das dem zugrunde liegende Hauptproblem ist allen voran ein Strukturproblem. Obwohl Bundestag und Bundesrat im Jahr  2006 mit der Föderalismusreform das Recht auf kommunale Selbstverwaltung stärkten und direkte Aufgabenübertragung des Bundes auf die Kommunen untersagten, wurden in den letzten Jahren gesetzliche Pflichtaufgaben der Landkreise beständig ausgeweitet. Die dafür anfallenden Kosten sind zum Teil erheblich gestiegen ohne annähernd ausreichenden finanziellen Ausgleich des Bundes oder Landes.

Diese Mehrbelastungen untergraben die kommunale Selbstverwaltung, was zur Folge hat, dass Freiwilligkeitsleistungen zu Lasten der Pflichtaufgaben gekürzt oder gestrichen werden. Sinnvolle Freiwilligkeitsleistungen wie im ÖPNV werden reduziert, wichtige Investitionen wie der Erhalt von Gebäuden oder die Sanierung und der Ausbau von Straßen bleiben auf der Strecke. Die Handlungsfähigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden ist konkret bedroht. “

Dass es bei Kritik alleine nicht bleiben dürfe war für den AfD-Fraktionsvorsitzenden Ruben Rupp nach der Haushaltsdebatte im November 2024 sofort klar. Die Fassung des heutigen Beschlusses, der auf Grundlage des AfD-Antrags entstand, sehe er als ersten Schritt in die richtige Richtung:

„Der Kreistag konnte sich einstimmig, über Parteigrenzen hinweg, auf eine einheitliche Linie verständigen. Zunächst wurde das Problem der erheblichen finanziellen Mehrbelastungen durch bundes- sowie landesrechtliche Vorgaben und die damit verbundene Beeinträchtigung der eigenen Aufgabenerfüllung des Landkreises klar benannt. Jetzt gilt es durch politische Verhandlungen – gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden – eine Lösung zu finden. Aktuell laufen bei drei Landkreise eigenen Kommunalverfassungsklagen. Je nach Ausgang wird der Ostalbkreis die Situation neu evaluieren. Sollte der politische Verhandlungsweg scheitern, behält sich der Landkreis eine eigene Klage vor. Wir können uns kein „Weiter so“ erlauben. Die anderen Kreisräte und Fraktionen haben dies ebenfalls erkannt und deshalb gemeinsam mit uns einstimmig für den von der AfD angeregten Antrag gestimmt.“ 

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