Ruben Rupp MdL/MdB (AfD): „Dankbar für das Vertrauen der letzten fünf Jahre im Stuttgarter Landtag“

Nach der gestrigen Landtagswahl zieht der Bundestagsabgeordnete Ruben Rupp eine Bilanz seiner fünfjährigen Arbeit im Landtag von Baden-Württemberg.

Die Alternative für Deutschland erzielte bei der Wahl landesweit ein starkes Ergebnis von 18,8 Prozent. Im Wahlkreis Schwäbisch Gmünd lag das Ergebnis mit 21,6 Prozent sogar noch darüber. In zwei Gemeinden wurde die AfD stärkste Kraft und erreichte in Ruppertshofen mit 35,57 Prozent eines der drei besten Ergebnisse in ganz Baden-Württemberg.

Den Tag nach der Wahl nimmt Rupp zum Anlass auch persönlich eine positive Bilanz seiner parlamentarischen Arbeit zu ziehen. Seit 2021 wird der Wahlkreis Schwäbisch Gmünd von drei Abgeordneten vertreten: Martina Häusler für die Grünen mit dem Direktmandat, Tim Bückner für die CDU und Ruben Rupp für die AfD.

Wer in den Landtag einzieht, verfügt über zentrale parlamentarische Instrumente: Reden im Plenum, Kleine Anfragen und Anträge. Die Parlamentsdokumentation des Landtags zeigt dabei eine deutliche Aktivität: Mit 190 Kleinen Anfragen und 120 Anträgen lag Rupp sowohl an der Spitze seiner Fraktion als auch deutlich vor den beiden anderen Abgeordneten des Wahlkreises. Martina Häusler brachte 3 Kleine Anfragen und 62 Anträge ein, Tim Bückner 16 Kleine Anfragen und 118 Anträge. Auch bei den Redebeiträgen im Plenum lag Rupp mit 80 Wortmeldungen klar vorne. Tim Bückner kam auf 28 Reden, Martina Häusler auf fünf. „Es war mir ein großes Anliegen, als fleißigster Abgeordneter des Wahlkreises Schwäbisch Gmünd über die Ziellinie zu gehen“, erklärt Rupp.

Zudem war es ihm immer wieder gelungen, politische Impulse zu setzen und die Regierung vor sich herzutreiben. So brachte die AfD-Fraktion unter seiner Federführung bereits 2021 einen Antrag zur Bekämpfung des Innenstadtsterbens in den Landtag ein. Kurz darauf legte die Landesregierung das Förderprogramm „Sofortprogramm Einzelhandel / Innenstadt“ auf, das Maßnahmen zur Stärkung von Innenstädten und Einzelhandel vorsieht. Dieses Programm ist ein exemplarisches Beispiel dafür, wie die AfD und ich ein Thema in das Plenum eingebracht haben, das anschließend von der Landesregierung aufgegriffen und als eigene politische Initiative umgesetzt wurde.“ so der Abgeordnete.

Ein weiterer Punkt seiner Bilanz betrifft die Diskussion um sein zeitweiliges Doppelmandat. Nachdem Rupp im Februar 2025 in den Deutscher Bundestag gewählt worden war, behielt er sein Landtagsmandat bis zum Ende der Legislaturperiode. Hintergrund war, dass der mögliche Nachrücker bereits zuvor im Groll aus der AfD ausgetreten war und den Wählerauftrag nicht mehr vertreten hätte. Dieser Schritt wurde sowohl von der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg als auch vom Landesvorstand der AfD Baden-Württemberg einstimmig unterstützt.

Entgegen der Kritik, ein Doppelmandat belaste den Steuerzahler zusätzlich, sieht Rupp das Gegenteil bestätigt: „In Summe habe ich dem Steuerzahler durch mein kurzfristiges Doppelmandat gute 200.000 Euro gespart.“ Da mit seinem Einzug in den Bundestag keine Landtagsdiät mehr ausgezahlt wurde, ein Übergangsgeld entfällt und zudem Kosten im Landtagsbüro reduziert wurden, ergaben sich erhebliche Einsparungen.

Rupp erklärt abschließend: „Es war mir eine große Ehre, dem Landtag von Baden-Württemberg anzugehören. Gleichzeitig bin ich froh, mich künftig vollständig auf mein Mandat im Deutschen Bundestag konzentrieren zu können. Um Schaden von meiner Partei abzuwenden und dem Wählerauftrag gerecht zu werden, sah ich mich jedoch gezwungen, das Landtagsmandat bis zum Ende der Legislaturperiode weiterzuführen. Dafür habe ich auch zahlreiche Unterstellungen und persönliche Angriffe in Kauf genommen. Angesichts der belegbaren Einsparungen sollte auch die letzte haltlose Kritik verstummen.“

Mit Blick auf die kommende Legislaturperiode in Stuttgart zeigt sich Rupp zuversichtlich: „Ich verlasse den Landtag mit einer gewissen Demut und wünsche der nun auf 35 Abgeordnete angewachsenen AfD-Fraktion viel Erfolg bei ihrer Arbeit für Baden-Württemberg.“

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